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Ruhiger blauer Horizont

FAQ - häufig gestellte Fragen

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1. Worin unterscheiden sich Beratung, Coaching und Therapie?

  • Coaching unterstützt gesunde Menschen dabei, anhand konkreter Zielstellungen eigene Lösungen
    zu entwickeln und neue Perspektiven für berufliche oder persönliche Herausforderungen zu entwickeln.

  • Beratung vermittelt zusätzlich fachliches Wissen, konkrete Methoden oder Handlungsempfehlungen zu
    bestimmten Themenbereichen, für die der Berater eine bestimmte fachliche Expertise besitzt.

  • Therapie hingegen setzt dort an, wo körperliche Leiden, seelische Belastungen, psychische Erkrankungen
    oder tiefere emotionale Themen im Vordergrund stehen und professionelle Behandlung notwendig ist.

2. Was kostet ein Coaching/eine Beratung?

Da jede Situation und jedes Anliegen sowie das benötigte Setting unterschiedlich sind, erstelle ich
maßgeschneiderte Angebote, die genau zu den Bedürfnissen und Rahmenbedingungen meiner Klienten passen.

  • Einzelcoachings für Privatpersonen beginnen in der Regel bei 85 € netto pro Stunde. Online‑Coachings
    können günstiger sein oder – je nach Fördermöglichkeit – sogar vollständig kostenfrei stattfinden.

  • Für Unternehmen liegen die Preise höher, da Beratungen, Coachings und Mediationen im betrieblichen Kontext komplexer sind, eine intensivere Vorbereitung erfordern und gegebenenfalls Reisekosten hinzukommen. 

3. Für wen ist ein Coaching/eine Beratung geeignet?

Coaching und Beratung sind freiwillige Formate, und richten sich ausschließlich an gesunde Menschen, die ihre berufliche oder persönliche Situation reflektieren, neue Perspektiven entwickeln und konkrete Veränderungen anstoßen wollen. Beim Coaching ist es daher besonders wichtig, dass Sie in der Lage sind konstruktiv mitzuarbeiten. 

Wichtig ist daher die klare Abgrenzung zur Therapie:
Coaching und Beratung ersetzen keine psychotherapeutische Behandlung und arbeiten nicht an psychischen Erkrankungen oder tiefgreifenden seelischen Belastungen. Stattdessen unterstützt Coaching Sie dabei, Klarheit zu gewinnen, Ziele zu definieren, gute Entscheidungen zu treffen und vorhandene Ressourcen – bei dem Wunsch oder der Notwendigkeit nach weiterführender Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt oder Therapeuten (siehe dazu auch Frage 14).

4. Wie lange dauert ein Coaching/eine Beratung?

Die Dauer eines Coachings oder einer Beratung hängt stark vom Anliegen und Setting ab. Manchmal kann bereits ein einzelner Termin ausreichen, um mehr Klarheit zu gewinnen – besonders bei Bestandskund*innen, die bereits mit meiner Arbeitsweise vertraut sind.

Grundsätzlich gilt:
Bei strukturierten Verfahren wie z.B. Konfliktlösungsprozessen/Mediationen in Unternehmen oder Job‑Coachings
nach AVGS gibt es einen festgelegten Ablauf und zeitlichen Rahmen. Hier arbeiten wir in einer Terminserie über
etwa 6–8 Wochen mit regelmäßigen wöchentlichen Sessions (z.B. 2-mal wöchentlich 90 Minuten), um den Prozess stabil und zielgerichtet zu voranzutreiben. Die einzelnen Termine stimmen wir selbstverständlich gemeinsam ab.

5. Wer führt im Rahmen von Kooperationen das Coaching/die Beratung durch?

Wenn Sie ein Coaching oder eine Beratung über mich buchen, wird es selbstverständlich immer persönlich von mir durchgeführt – unabhängig davon, ob die Abrechnung direkt über mich oder über einen Kooperationspartner (Bildungsträger) wie beispielsweise Rhetorican oder Zeitpunktarbeit (z. B. bei AVGS‑Maßnahmen) erfolgt. Kooperationen dienen ausschließlich der organisatorischen Abwicklung oder der Förderung, nicht der inhaltlichen Durchführung. Die fachliche Begleitung, die Qualität und der persönliche Kontakt bleiben in jedem Fall zu 100 % bei mir.

6. Wo findet die Beratung/das Coaching statt?

  • Coachings für Privatpersonen biete ich ausschließlich online an – flexibel und ortsunabhängig.

  • Beratungen, Coachings und Trainings für Unternehmen können ebenfalls problemlos online durchgeführt werden.
    Für Präsenztermine in Unternehmen muss der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten und das notwendige Equipment (z.B. Flipchart, Beamer etc.) zur Verfügung stellen. In den Räumlichkeiten müssen außerdem die Vertraulichkeit und der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein. So entsteht ein professioneller Rahmen, der eine sichere und konzentrierte Zusammenarbeit ermöglicht.

7. Wie kann ich mich auf ein Coaching vorbereiten?

Für die Teilnahme an einem Online-Coaching ist lediglich eine stabile Internetverbindung notwendig.

Ansonsten ist keine besondere Vorbereitung ist nicht notwendig – wichtiger als alles andere sind Freiwilligkeit, Offenheit und die Bereitschaf zur konstruktiven Mitwirkung und Selbstreflexion. Es kann hilfreich sein, sich vorab zu überlegen, welches Thema Sie klären möchten, welche Fragen Sie beschäftigen oder welches Ziel Sie erreichen wollen. Alles Weitere entwickeln wir gemeinsam Schritt für Schritt – strukturiert, lösungsorientiert und in Ihrem Tempo.

8. Was ist ein Job-Coaching nach AVGS?

​Ein Job‑Coaching nach AVGS ist ein individuelles, gefördertes Coaching, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über einen Aktivierungs‑ und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert wird. Es unterstützt Menschen dabei, berufliche Ziele zu klären, Stärken herauszuarbeiten, Bewerbungsunterlagen zu optimieren und sich sicher auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren. 

 

Das Coaching folgt einem festgelegten Ablauf und zeitlichen Rahmen. Es findet in der Regel mind. 2-mal wöchentlich in 90-minütigen Sessions statt und muss meist nach spätestens 8 Wochen abgeschlossen werden.

 

Inhaltlich wird auf die persönliche Situation abgestimmt – von der beruflichen Neuorientierung bis zur Vorbereitung auf konkrete Vorstellungsgespräche. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Perspektiven zu entwickeln und den Einstieg in eine passende Beschäftigung nachhaltig zu erleichtern.

9. Wie kann ich einen AVGS-Gutschein bekommen?

Einen AVGS‑Gutschein erhalten Sie ausschließlich über Ihre zuständige Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Voraussetzung ist, dass ein beruflicher Unterstützungsbedarf besteht – zum Beispiel bei der Neuorientierung, der Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder bei Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess. 


Der Ablauf ist unkompliziert:
Sie sprechen Ihren Bedarf im Beratungsgespräch bei Ihrer zuständige Vermittlungsfachkraft an, stellen einen offiziellen Antrag auf einen AVGS und erhalten den Gutschein nach der individuellen Prüfung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Mit diesem Gutschein können Sie anschließend ein gefördertes Job‑Coaching erhalten – vorab unterstütze ich Sie gerne kostenfrei bei der Antragstellung.

10. Mit liegt bereits ein AVGS-Gutschein vor, kann ich das Coaching direkt starten?

Wenn Ihnen bereits ein AVGS‑Gutschein vorliegt, ist das ein wichtiger erster Schritt – starten können wir jedoch erst, nachdem wir ein Erstgespräch vereinbart und uns kennengelernt haben. Dieses Erstgespräch beantragen Sie bitte über mein Anfrageformular. Hier können Sie auch bereits Ihren Lebenslauf und den Bewilligungsbescheid an mich übermitteln. Im Gespräch kläre ich Sie umfassend auf und wir stellen gemeinsam fest, ob eine Zusammenarbeit für uns in Frage kommt.

 

Nach dem Erstgespräch und wenn einer Zusammenarbeit nichts entgegensteht, muss der Gutschein noch offiziell von einem meiner Kooperationspartner (Bildungsträger) freigegeben werden. D.h. ich leite den Bescheid an meinen Kooperationspartner weiter und dieser prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Freigabe nimmt in der Regel 2-3 Tage in Anspruch. Sobald sie vorliegt, werden Sie im Datenerfassungssystem des Bildungsträgers mit einer Fall-Nummer angelegt und wir können mit dem Coaching beginnen bzw. die ersten Termine planen. Den Systemzugang erhalten Sie separat von dem jeweiligen Bildungsträger, der den Auftrag annimmt. Für die Terminvereinbarung werde ich Sie direkt kontaktieren.

11. Was gibt es beim Job-Coaching nach AVGS zu beachten?

Ein Job‑Coaching nach AVGS ist eine geförderte Maßnahme, die bestimmte Rahmenbedingungen mit sich bringt.


Wichtig ist, dass der AVGS‑Gutschein vor Beginn des Coachings vollständig bewilligt wurde.


Die Bewertung und Freigabe erfolgt durch meine Kooperationspartner (Bildungsträger) erst nach Erhalt der Freigabe darf ich das Coaching mit Ihnen starten. 

 

Sobald das Coaching offiziell gestartet ist, müssen Sie die Voraussetzungen für die Erstattung gemäß des Bewilligungsbescheides erfüllen. Meist ist eine wichtige Voraussetzung, dass Sie mind. 2-mal wöchentlich an einer Unterrichtseinheit á 45 Minuten teilnehmen und keiner Sitzung unentschuldigt fernbleiben. Ihre Teilnahme müssen Sie nach jeder Coaching-Sitzung im Datenerfassungssystem des Bildungsträgers abzeichnen.


Weitere Vertrags‑ oder Maßnahme-Bedingungen finden Sie in den Unterlagen der Arbeitsagentur oder auf dem Bewilligungsbescheide – es ist wichtig diese zu kennen und sich daran zu halten! Bei Verstößen gegen die Maßnahme-Vorgaben (z. B. Abbruch ohne Rücksprache, Nichterscheinen, fehlende Mitwirkung), kann es sein das der AVGS seine Gültigkeit verliert und Sie die Kosten dadurch selbst tragen müssen, weil die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt wurden. 

12. Ich hatte in der Vergangenheit schonmal einen Bildungsgutschein bzw. habe bereits an einem Coaching nach AVGS teilgenommen. Kann ich erneut einen AVGS-Gutschein bekommen?

Grundsätzlich kann es sein, einen weiteren AVGS‑Gutschein zu erhalten – auch dann, wenn Sie bereits ein Coaching absolviert haben, ein Gutschein verfallen ist oder ein Coaching abgebrochen wurde. Entscheidend ist immer, ob aktuell ein Unterstützungsbedarf besteht, der durch ein Coaching sinnvoll aufgefangen werden kann.

Wenn ein Gutschein verfallen ist oder ein Coaching nicht abgeschlossen wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass kein neuer Gutschein ausgestellt werden darf. In solchen Fällen prüft die zuständige Vermittlungsfachkraft der Arbeitsagentur oder des Jobcenters, ob weiterhin ein Bedarf besteht und welche Form der Unterstützung sinnvoll ist. 

 

Wichtig ist: Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter entscheidet immer im Einzelfall, ob ein weiterer AVGS bewilligt wird. Es lohnt sich daher, das Gespräch zu suchen und den eigenen Bedarf klar zu schildern.

13. Wie kann ich mich zu einem Workshop oder Webinar anmelden?

  • Für Privatpersonen biete ich derzeit zu sehr günstigen Konditionen Workshops und Webinare über die Volkshochschule (VHS) an. Die Anmeldung erfolgt direkt über die jeweilige VHS‑Seite – kleiner Tipp:
    Über eine Registrierung bei der
    vhs.cloud können Sie sich alle Online-Angebote der Volkshochschulen (VHS) deutschlandweit anzeigen lassen.
    Inhaltlich biete ich unter anderem Resilienz‑ und Entspannungsworkshops, Webinare zu Konfliktlösung & Mobbing-Prävention im beruflichen Kontext sowie Webinare zu Stressreduzierung & Produktivitätssteigerung an. 

  • Für Unternehmen konzipiere ich zudem maßgeschneiderte Workshops und Webinare zu verschiedenen Themen
    im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung & Prävention sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit und kollegialen Kommunikation.
     Diese Formate werden individuell abgestimmt und können online oder – bei geeigneten Räumlichkeiten – auch in Präsenz stattfinden.

14. Wo bekomme ich weiterführende Unterstützung, wenn ein Coaching für mich nicht geeignet ist?

Coaching ist ein freiwilliges, lösungsorientiertes Format und ersetzt keine therapeutische Behandlung!


Wenn im Erstgespräch oder im Rahmen des Coachings deutlich wird, dass psychische Belastungen, anhaltende seelische Beschwerden oder Themen außerhalb des Coaching‑Rahmens im Vordergrund stehen, kann es erforderlich sein auf weiterführende Unterstützung hinzuweisen und gegebenenfalls das Coaching (frohzeitig) zu beenden oder
erst gar nicht zu beginnen  in Deutschland gibt es verschiedene Anlaufstellen für weiterführende Unterstützung.
Dazu gehören unter anderem psychotherapeutische Praxen, ärztliche und psychologische Beratungsstellen,
Kliniken mit psychotherapeutischem Angebot sowie kommunale oder gemeinnützige Beratungsdienste (z.B. Familienberatung, Suchtberatung etc.).

Wichtig ist:
Zögern Sie nicht sich professionelle Unterstützung zu suchen!
Eine Vorstellung bei Ihrem Hausarzt oder in einer psychologischen Ambulanz der nächstgelegenen Klinik kann eine erste Orientierung geben, um passende Schritte einzuleiten. Eine weitere Möglichkeit ist ein (anonymer) Anruf bei der
Telefonseelsorge unter 0800 1110111 oder 0800 1110222 – rund um die Uhr kostenlos.

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